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Unser Schulungsprogramm

Brandschutzunterweisungen, Feuerlöschübungen, Evakuierungsübungen, Brandbekämpfung & Sicherheit bei Erstmaßnahmen

Für Firmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und Behörden gem. den Anforderungen durch:

 

BGV A1 §4, §22 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft): Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

 

BGR 133, 5.2 (Hauptverband der Berufsgenossenschaften): Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

 

ArbSchG §9, §10 (Arbeitsschutzgesetz): Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen.

 

Wir bieten individuelle nach ihren Bedürfnissen zugeschnittene Brandschutzschulungen an:

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. In unseren Seminaren vermitteln wir sowohl allgemeine als auch firmenspezifische Kenntnisse. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns erstellen.

 

Brandschutzhelfer

In dieser Ausbildung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt, um im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen durch Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung von Entstehungsbränden sowie Flucht und Rettung durchzuführen. Die Schulung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und dauert ca. 4 - 5 Stunden.

Die theoretische Unterweisung beinhaltet folgende Punkte:

  • Einführung
  • Gesetzliche Grundlage
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht und Rettungswege
  • Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
  • Brandklassen und Löschmittel
  • Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken
  • Brandbekämpfung
  • Fragen/ Diskussion

Die praktische Unterweisung beinhaltet folgende Punkte:

  • Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern mit Einsatz unserer Übungsfeuerlöscher (Löschmittel: Wasser/ CO²)
  • Unterweisung in der Handhabung von Löschdecken
  • Unterweisung in der Handhabung von Wandhydranten falls vorhanden

Bei einer gemeinsamen Betriebsbegehung wird das Personal nochmals sesibilisiert.

 

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. Um ein möglichst effektives Schulungsergebnis für Ihre Mitarbeiter zu erreichen, sollte der Teilnehmerkreis pro Schulung nicht mehr als 12 Personen betragen.

 

GGS Brandschutz - Brandschutzunterweisungen, Feuerlöschübungen, Evakuierungsübungen, Brandbekämpfung & Sicherheit bei Erstmaßnahmen